1. Online Ersteinschätzung
Hier können Sie einen Sachverhalt rechtlich von einem Anwalt einschätzen lassen oder sich eine Vorinformation zu einem rechtlichen Problem einholen. Dies bietet sich vor allem für Sachverhalte an, deren Bearbeitung nicht zwingend die Einsicht in Unterlagen erfordern.
Über das unten stehende Formular erhalten Sie eine Rechtsberatung zum Pauschalpreis von € 119,00 € brutto im Rahmen der von Ihnen getätigten Angaben.
Füllen Sie dafür bitte das Formular vollständig aus. Unterlagen können Sie als Datei hochladen und beifügen.
Hinweis:
Sollte Ihnen eine Frist gesetzt worden sein, kontaktieren Sie die Kanzlei bitte unbedingt zusätzlich bzw. alternativ telefonisch.
Das Beratungsverhältnis kommt mit einer Beantwortung der Anfrage zustande. Den Anwälten steht es frei, das Mandat abzulehnen und eine Anfrage nicht zu beantworten, wenn dazu weitere Informationen notwendig sind bzw. der Umfang der Frage eine Beantwortung zu dem vorstehenden Pauschalpreis nicht zulässt.
Hier können Sie den Onlineberatungsvertrag und die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung für Ihre Unterlagen herunterladen.
2. Onlineauftrag Mahnbescheid
Sie haben eine Forderung gegen einen Kunden, egal ob Unternehmer oder Verbraucher. Trotz Rechnungslegung und Mahnung erfolgte von diesem keine Zahlung?
In derartigen Fällen kann die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides nützlich sein, um wirtschaftlich Nachteile für Sie zu vermeiden.
Hat Ihr Schuldner zudem trotz Mahnung überhaupt nicht reagiert, kann versucht werden, schnell und einfach ein Vollstreckungstitel durch Beantragung eines gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheides zu erwirken.
So funktioniert es:
- Füllen Sie bitte das nachstehende Online-Formular vollständig und sorgfältig aus.
- Danach geht Ihnen binnen 24 Stunden eine Mandatsbestätigung mit vorläufiger Kostennote sowie eine Vollmacht per E-Mail zu.
- Der Mahnbescheid wird umgehend beim zuständigen Mahngericht beantragt, sobald die Kosten auf dem Konto des beauftragten Rechtsanwalts eingegangen sind und die Vollmacht vorliegt.
- Sobald der Mahnbescheid erlassen ist, werden Sie umgehend informiert.
- Sobald die Zahlung der Forderung eingeht, wird der Betrag auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen.
Legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, kann die Forderung nach weiterer Beauftragung im streitigen Verfahren (Klageverfahren) weiterbetrieben und durchgesetzt.
Hinweis:
Sollte ein Fristablauf drohen, informieren Sie die Kanzlei bitte unbedingt zusätzlich bzw. alternativ telefonisch.
Die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung kann durch Anklicken heruntergeladen werden.
3. Onlineauftrag Akteneinsicht
Sie sind Beteiligter eines Bußgeld- oder Strafverfahrens. Gegen Sie wird ermittelt oder Sie haben Anzeige erstattet und möchten Informationen zum Sachstand der Angelegenheit haben?
Der Weg zu den von Ihnen erwünschten Informationen führt über eine Akteneinsicht bei der entsprechenden Behörde. Beschuldigte in einem Straf- und Bußgeldverfahren haben ein gesetzliches Akteneinsichtsrecht (berechtigtes Interesse).
Eine vollständige Akteneinsicht erhalten Sie regelmäßig nur über einen Anwalt. Je nach Schwere des Vorwurfes ist oftmals die Beauftragung eines Anwaltes ohnehin geboten.
Wir bieten an, schnell und kostengünstig Akteneinsicht in Ihr Verfahren erhalten.
Die Kosten für die Einholung der Akteneinsicht berechnen sich dabei wie folgt und hängen vom Umfang der Akte(n) ab:
- Pauschale für die Beantragung der Akteneinsicht: 50,00 EUR zuzüglich:
- Auslagen für Aktenversendung durch die Behörde: derzeit 12,00 EUR
- Kosten Kopieren/Scannen, Nr. 7000 VV RVG, derzeit in Höhe von 0,50 € für die ersten 50 Seiten und 0,15 € für jede weitere Seite
- Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG, derzeit in Höhe von bis zu 20,00 €
- gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %
Die Beauftragung beinhaltet nur und ausschließlich die Einholung der Akteneinsicht. Eine weitere Vertretung oder eine juristische Beratung durch den beauftragten Anwalt erfolgt nur nach ausdrücklichem Auftrag gegen weitere Vergütung. Hierfür wird ein persönliches Beratungsgespräch nach Eingang der Akte empfohlen.
So funktioniert es:
Füllen Sie bitte das Onlineformular vollständig und sorgfältig aus und übermitteln diese und ggfs. erforderliche Dokumente an uns.
Danach geht Ihnen eine Mandatsbestätigung mit vorläufiger Kostennote und Vollmacht per E-Mail zu.
Die Akteneinsicht wird umgehend beantragt, sobald die Kosten auf dem Konto des beauftragten Anwaltes eingegangen sind und die unterzeichnete Vollmacht vorliegt.
Sobald die Akte vorliegt, wird sie gescannt und im Original an die Behörde zurückgeschickt. Sie erhalten dann per E-Mail die abschließende Kostennote. Sofern keine behördlichen Anordnungen oder gesetzlichen Bestimmungen gem. § 19 Abs. 2 S. BORA der Überlassung einer Abschrift entgegenstehen, erhalten Sie nach Rechnungsausgleich die Akte als PDF-Datei umgehend per E-Mail oder anderen besprochenen Weg. Der Auftrag ist damit beendet – es sei denn, Sie sind an einer weitergehenden Vertretung interessiert.
Hinweis:
Sollte ein Fristablauf drohen, informieren Sie die Kanzlei bitte unbedingt zusätzlich bzw. alternativ telefonisch.
Die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung kann durch Anklicken heruntergeladen werden.