Ohne konkrete Kindeswohlgefährdung kein familiengerichtlich angeordnetes Smartphone-Verbot
Allein der Umstand, dass ein Kind ein Smartphone und freien Internetzugang hat, rechtfertigt noch keine familiengerichtlichen Auflagen zu Mediennutzung. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 15.06.2018 …